Die Realschule ist - neben Hauptschule und Gymnasium - weiterführende Schule und wichtiger Bestandteil des gegliederten Schulsystems. Die Realschule führt zum mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss).
Sie bildet auf der Basis einer soliden Allgemeinbildung eine gute Grundlage für eine gehobene qualifizierte Berufsausbildung, aber auch für weiterführende schulische Bildungsgänge wie Fachoberschule, Fachhochschule und Gymnasium.
Ein besonderes Kennzeichen sind die drei Wahlpflichtfächergruppen (mit - an unserer Schule - insgesamt 4 Differenzierungsmöglichkeiten), die eine begabungs- und neigungsorientierte Fächerwahl ermöglichen.
Die Realschule wendet sich an leistungs- und bildungswillige junge Menschen, die auch praktische Fähigkeiten und Interessen haben. Gefragt sind:
Sie führen im Zusammenwirken mit den Eltern und Erziehungsberechtigten zum erfolgreichen Abschluss.
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen schreibt fest, dass die Erziehungsberechtigten Schulart, Ausbildungsrichtung und Fachrichtung selbst wählen; für die Aufnahme aber sind immer Eignung und Leistung des Schülers maßgebend.
Durchschnitt in D, M, HSU | Berechtigung |
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2,66 und besser | Übertritt |
ab 3,00 | Probeunterricht D/M mind. Noten 3 und 4 ⇒ bestanden mit Übertritt Noten 4 und 4 ⇒ Elternentscheidung ab 4 und 5 ⇒ kein Übertritt möglich |
Es wird eine Durchschnittsnote der Grundschule aus den Noten in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde im Übertrittszeugnis gebildet.
Für den Übertritt an die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich.
Falls dieser Durchschnitt nicht erreicht wird, kann die Eignung für die Realschule durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht festgestellt werden.
Der Probeunterricht findet an drei aufeinander folgenden Tagen in den Räumen der Realschule statt (Uhrzeit jeweils 08.15 - ca. 11.30 Uhr). Dabei werden in den Fächern Deutsch und Mathematik sowohl schriftliche als auch mündliche Aufgaben zentral gestellt und bewertet.
Deutsch | Fragen zum Textverständnis |
Mathematik | Formales Rechnen |
Eine Unterrichtsgruppe im Probeunterricht umfasst zwischen 12 und 15 Teilnehmer. Sie werden von mindestens zwei Mitgliedern des Aufnahmeaussschusses verantwortlich unterrichtet, beobachtet und bewertet. Der Aufnahmeausschuss setzt sich ausschließlich aus Lehrkräften der Realschule zusammen. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte unserem Terminplan.
Bestanden hat, wer in einem Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 hat.
Die Eltern können sich für für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde. Schüler, die im Probeunterricht in einem der beiden Fächer die Note 5 oder 6 erzielt haben, haben den Probeunterricht nicht bestanden und können an der Realschule nicht aufgenommen werden.
Berechtigt zum Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule an die 5. Klasse Realschule sind Schüler/innen mit einem Durchschnitt von 2,5 oder besser in den Fächern D/M im Jahreszeugnis. Es gibt keinen Probeunterricht. Bitte melden Sie Ihr Kind rechtzeitig bereits mit dem Halbjahreszeugnis an. Der Übertritt erfolgt zu Beginn des nächsten Schuljahres.
Übertritt zu Beginn des Schuljahres uneingeschränkt möglich.
Für den Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 6 (bis 9) der Realschule benötigt das Kind im Jahreszeugnis der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0. Auch mit einem schlechteren Durchschnitt kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung ein Übertritt an die Realschule erfolgen. Beratung wird dringend empfohlen.
Übertritt uneingeschränkt möglich (Ausnahme: Wiederholungsverbot nach Art. 53 Abs. 3 Bay EUG)
Durchschnittsnote aus Deusch, Mathematik, Englisch (Jahreszeugnis) von mindestens 2,0.
In allen anderen Fällen: Übertritt nach bestandener Aufnahmeprüfung. Beratung wird dringend empfohlen.
Bei Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe: Übertritt uneingeschränkt möglich. Beratung wird empfohlen.
Übertritt nur möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung. Wird nicht empfohlen.
Für den Übertritt ist ein bestimmtes Höchstalter festgesetzt. Stichtag ist der 30. Juni des Übertrittjahres. Wer in die 5. Jahrgangsstufe aufgenommen werden will, darf zu diesem Zeitpunkt das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In allen anderen Jahrgangsstufen errechnet sich das Höchstalter durch Jahrgangsstufe + 7 im Übertrittsjahr.
Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Leiter der aufnehmenden Schule.
Ein Übertrittszeugnis hat nur für das unmittelbar folgende Schuljahr Gültigkeit. In der R6 gibt es keine Probezeit.
Die genauen Anmeldetermine entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Terminplan!
Legen Sie bitte zur Anmeldung vor:
Die Anmeldung an der Realschule muss durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.
Diese findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt und erstreckt sich in der Regel auf alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe der Realschule.
Sie entfällt in Fächern, in denen der Bewerber an der bisher besuchten Schule keinen Pflichtunterricht hatte, sowie in Fächern, in denen im Jahreszeugnis des Gymnasiums, der Wirtschaftsschule sowie der Mittleren-Reife-Klassen der Hauptschule mindestens die Note 4 oder im Jahreszeugnis der Hauptschule mindestens die Note 2 nachgewiesen wird.
Die Prüfung wird schriftlich oder mündlich durchgeführt. Schriftliche Arbeiten sind in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch anzufertigen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter der Realschule.
Eine nicht bestandene Aufnahmeprüfung für eine höhere Jahrgangsstufe kann bei entsprechendem Ergebnis als Aufnahmeprüfung für eine niedrigere Jahrgangsstufe gewertet werden.